Prüfungsamt für das Staatsexamen im Fach Politikwissenschaft ist das
Landeslehrerprüfungsamt (LLPA)Sprechstunden: Di, Do, 9.30-11 Uhr
Das Landeslehrerprüfungsamt hat das Recht zu prüfen und beansprucht für sich das Recht zu beurteilen,
In einem der Hauptfächer muß eine wissenschaftliche Arbeit von ca. 100 Seiten Umfang innerhalb von vier Monaten angefertigt werden. Der Bewerber/die Bewerberin erhält sein/ihr Thema durch einen von ihm/ihr gewählten prüfungsberechtigten Universitätslehrer (am IFP heißt das: Professor). Thema und Tag der Vergabe müssen per Formblatt (erhältlich s.o.; muß vom die Arbeit betreuenden Professor unterschrieben werden) unverzüglich der Außenstelle des Prüfungsamtes mitgeteilt werden. Die Anmeldung ist ab dem 7. Semester möglich.
Der Studierende übergibt ein Exemplar der fertiggestellten Arbeit spätestens vier Monate nach Vergabe des Themas dem Universitätslehrer, der das Thema gestellt hat, und ein weiteres Exemplar unmittelbar der Außenstelle. Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung beizufügen, daß die Arbeit vom Verfasser/von der Verfasserin selbständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt wurde und daß alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken entnommen sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnungen kenntlich gemacht worden sind.
Mit der Abgabe der Zulassungsarbeit entsteht keine Verpflichtung, sich bereits zum nächsten Prüfungstermin zur Prüfung anzumelden.
Die Prüfung wird zweimal jährlich (Januar/Mai; Juli/Oktober) abgenommen. Die Meldung zur Prüfung ist spätestens zum festgesetzten Termin (siehe Aushang im IfP oder im Prüfungsamt) schriftlich unter Beilage div. Unterlagen (ggf. in amtlich beglaubigter Kopie; unter anderem: handgeschriebener Lebenslauf, Personalbogen mit Lichtbild, Reifezeugnis, Sprachnachweise, Studienbuch, Zwischenprüfungszeugnis, Seminarscheine [vgl. "Spezifisches"]; eine Liste der vorzulegenden Unterlagen ist an unten genannter Stelle erhältlich) an die Außenstelle des Prüfungsamtes beim Oberschulamt Tübingen zu richten. Dabei sind die Hauptfächer, ggf. das Fach der Erweiterungsprüfung, die gewünschten Prüfer und Prüfungsschwerpunkte anzugeben.
Die entsprechenden Formulare bekommt man beim Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle Tübingen (Keplerstr. 2, Seiteneingang, rechts um das Gebäude herum, klingeln, Formulare in den weißen Kästen im ersten Stock oder aber nachfragen).
Die Aufgaben für die Klausurarbeiten werden vom Prüfungsamt auf Vorschlag der bestellten Prüfer gestellt. Die Koordination und Weiterleitung der Prüfungsaufgaben an das Prüfungsamt liegt bei Prof. Dr. Hrbek. In der schriftlichen Prüfung werden 3 Themen gestellt, je eines aus dem Gebiet "Systemanalyse", "Internationalen Beziehungen" und "Politische Theorie". Wollen Studierende Vorschläge für Themen der schriftlichen Prüfung unterbreiten, so bedeutet dies, daß sie sich innerhalb jedes der oben genannten Bereiche auf ein Thema einigen müssen. Eine rechtzeitige Absprache untereinander und mit den Prüfern ist deshalb unerläßlich. Spätestens 4 Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung (Januar und Juli) sollten die Themenvorschläge unterbreitet sein.
Die Studierenden können bei der Meldung zur Prüfung angeben, von wem sie geprüft werden möchten. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Prüfer besteht nicht.
Jede(r) Studierende wird einzeln geprüft. Die Prüfung dauert im Hauptfach etwa 60, im Beifach etwa 45 Minuten. Die mündliche Prüfung muß sowohl im Hauptfach als auch im Beifach über die vom Bewerber ggf. angegebenen Schwerpunkte (vgl. unten) hinausgehen.
Die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien wurde bestanden, wenn die Bewerberin/der Bewerber in der wissenschaftlichen Arbeit und in der Prüfung in jedem seiner beiden Hauptfächer mindestens "ausreichende" Leistungen erzielt hat.
Zur Berechnung der Endnote: Die Note der schriftlichen Klausur zählt einfach, die Note für die mündliche Prüfungsleistung zweifach. Die Note der Zulassungsarbeit fließt nicht in die Endnote ein.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind die erfolgreiche Teilnahme an je einem Hauptseminar im Bereich
Außerdem sind zwei pädagogische Begleitscheine oder ein fachdidaktischer Schein nachzuweisen.
Fähigkeit, prinzipielle und aktuelle Probleme der Politik wissenschaftlich zu analysieren und kritisch zu beurteilen sowie Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu erfassen, wobei v.a. die deutschen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.
Insbesondere sind nachzuweisen:
In einer vierstündigen Klausur wählt der/die zu Prüfende eine der drei gestellten Aufgaben, die jeweils aus den Bereichen I, II und III entnommen sind. Die Aufgabe darf nicht aus dem Bereich gewählt werden, dem das Thema der Zulassungsarbeit entnommen wurde.
Die mündliche Prüfung (ca. 60 Minuten) erstreckt sich auf die oben genannten Gebiete. In der Regel geht sie von einem der drei gewählten Schwerpunkte aus, beschränkt sich jedoch nicht auf diese. Gegenstand und näherer Umkreis der Zulassungsarbeit und der in der schriftlichen Prüfung gewählten Aufgabe bleiben außer Betracht.
Das Beifach kann frühestens mit dem 2. Hauptfach, dann jedoch zu jedem beliebigen Zeitpunkt abgelegt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar im Bereich "Analyse politischer Systeme".
Fähigkeit, prinzipielle und aktuelle Probleme der Politik wissenschaftlich zu analysieren und kritisch zu beurteilen sowie Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu erfassen, wobei v.a. die deutschen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.
Insbesondere sind nachzuweisen:
In einer vierstündigen Klausur wählt der/die zu Prüfende eine von mindestens drei Aufgaben, von denen jeweils mindestens eine den Bereichen I, II und III entnommen ist.
Die mündliche Prüfung (ca. 45 Minuten) erstreckt sich auf die unter b. genannten Gebiete. Gegenstand und näherer Umkreis der in der schriftlichen Prüfung gewählten Aufgabe bleiben in der mündlichen Prüfung außer Betracht.
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